Die TaurusTV GmbH stellte eines der zentralen Unternehmen der KirchGruppe dar, da in dieser nicht nur eine Vielzahl wichtiger Beteiligungen, sondern auch 59 % an der SAT.1 Beteiligungs GmbH und damit die mittelbare Beteiligung in Höhe von 28,02 % an der ProSiebenSAT.1 Media AG gehalten wurde. Die restlichen 41 % gehörten der Axel Springer AG.
Der TaurusTV-Teilkonzern zeichnete sich durch komplexeste gesellschaftsrechtliche Strukturen aus, die nur unter Würdigung der historischen Gegebenheiten bei der Errichtung und Entwicklung des Privatfernsehens in Deutschland nachvollzogen werden können.
TaurusTV sah sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor allem bestrittenen Ansprüchen der Axel Springer AG sowie der Universal Studios, Inc., Kalifornien/USA gegenüber, die Gegenstand umfangreicher Gerichtsverfahren in Deutschland und den USA waren. Die angemeldeten Forderungen der Universal-Studios beliefen sich auf € 590 Mio. und der Axel Springer AG auf € 893 Mio.
Die Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TaurusTV hat am 26.08.2004 dem von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan nach mehr als einem Jahr langwieriger und intensiver Verhandlungen mit allen im Insolvenzplan zu berücksichtigenden Parteien einstimmig zugestimmt.
Wesentlicher Teil des Insolvenzplanes waren der Universal- und Axel-Springer-Vergleich, wobei in beide Vereinbarungen viele Gesellschaften der ehemaligen KirchGruppe eingebunden werden mussten, um eine endgültige Beilegung der Rechtsstreite zu erreichen.
Diese Vergleiche wurden vor allem durch den Verkauf der SAT.1 Beteilungs GmbH an ein internationales Medienkonsortium finanziert.
Nach Rechtskraft des Insolvenzplans wurde die TaurusTV als operativ tätige Zwischenholding fortgesetzt und schließlich liquidiert.
Bei dem Insolvenzplan über das Vermögen der TaurusTV dürfte es sich um das wirtschaftlich größte Insolvenzplanverfahren seit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Sanierungsmöglichkeit am 01.01.1999 gehandelt haben.