Das Diakoniewerk München-Maxvorstadt besteht seit über 150 Jahren, ist eine der ältesten evangelischen Institutionen Münchens und geht zurück auf die am 11.05.1867 gegründete Diakonissenanstalt von Pfarrer Wilhelm Löhe. Als frei gemeinnützige Einrichtung betrieb die Schuldnerin in München Max-Vorstadt eine vollstationäre Senioreneinrichtung mit 97 Plätzen und Rüstigen-Wohnen (betreutes Wohnen), eine Klinik mit 87 Planbetten, eine geriatrische Rehabilitation mit 42 Plätzen, ein ambulantes Therapiezentrum sowie eine Krankenpflegehilfeschule und erzielte zuletzt einen Jahresumsatz von rund € 25 Mio. Bei Insolvenzantragstellung waren 310 Mitarbeiter beschäftigt.
Am 27.11.2024 stellte die Diakoniewerk München-Maxvorstadt KdöR Insolvenzantrag über ihr Vermögen. Aufgrund der historisch bedingten Rechtsform der Schuldnerin war zunächst mit Blick auf § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu prüfen, ob das Diakoniewerk überhaupt insolvenzfähig ist, was aber im Ergebnis zu bejahen war. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.12.2023 wurde zunächst die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Dr. Heinke zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Auf Antrag der Vorständin wurde am 04.01.2024 die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und Dr. Heinke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde sodann am 01.02.2024 eröffnet.
Der Geschäftsbetrieb des Diakoniewerks wurde in der Insolvenz über ein Jahr fortgeführt, um Sanierungsoptionen zu prüfen. Alle Geschäftsbereiche des Diakoniewerks befanden sich, bedingt durch den eklatanten Fachkräftemangel im Pflegebereich, die Krankenhausreform, den fortgesetzten Trend zur Ambulantisierung und mangelnde Kostendeckung in einem sehr schwierigen Marktumfeld. Hinzu kam ein erheblicher Investitionsstau in Bezug auf die Betriebsimmobilien, die u.a. teils den zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen im Pflegebereich nicht mehr entsprachen. Letztlich ergaben sich in keiner denkbaren Konstellation Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung, sodass der Geschäftsbetrieb der verschiedenen Geschäftsbereiche gestaffelt zu verschiedenen Zeitpunkten ab 31.12.2024 bis spätestens 31.03.2025 einzustellen war.
Es gilt nun das umfangreiche Immobilienvermögen einer Verwertung zuzuführen.