Unsere Expertise in der Insolvenzverwaltung

Bankinsolvenzen können eine besondere Gefahr für das Wirtschafts- und Banksystem darstellen und weitreichende Auswirkungen auf Dritte haben. Vor diesem Hintergrund existieren umfassende Aufsichts- und Sicherungssysteme, um Bankinsolvenzen abzuwenden oder in ihren Konsequenzen abzumildern. In dieses rechtliche Umfeld muss sich die Insolvenzverwaltung einer Bank einfügen und mit den weiteren Beteiligten effizient zusammenarbeiten, um die Schäden zu minimieren.

 

Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter verfügt über eine ausgewiesene Expertise und langjährige Erfahrung im Bereich des Bank- und Bankinsolvenzrechts. Im Jahr 2018 wurde Herr Dr. Jaffé als Insolvenzverwalter der Dero Bank AG bestellt. Daneben erfolgten zahlreiche Bestellungen in Insolvenzverfahren über namhafte Unternehmen des grauen Kapitalmarkts wie etwa Langenbahn KG, DCM (RA Dr. Jaffé, München) und Green Planet AG (RA Grosser, Frankfurt). Die Insolvenz der P&R Container Gruppe (RA Dr. Jaffé, RA Dr. Heinke) ist die bundesweit größte Insolvenzen in diesem Bereich. Mit der Wirecard Bank AG wird ein vormals operatives Bankhaus ohne Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens in enger Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG und den Aufsichtsbehörden abgewickelt.

 

In diesen Verfahren bündelt die Kanzlei ihre Kernkompetenzen in der Bearbeitung rechtlich komplexer Verfahren in Konzernstrukturen, die eine umfassende internationale Rechtsdurchsetzung erfordern. Anwälte der Kanzlei waren darüber hinaus in bankrechtliche Gesetzgebungsprojekte einbezogen und sind dauerhaft in entsprechenden Arbeitsgruppen sowie wissenschaftlich aktiv.

Die Fortführung von Unternehmen, oftmals im mehrstufigen Konzernverbund und über viele Jahre nach Verfahrenseröffnung hinweg, gehört bei uns zur Tagesaufgabe. Hierbei blieben die weit überwiegende Anzahl der Betriebe häufig unter schwierigsten Bedingungen erhalten und es konnten oft sehr gute Quoten für die Gläubiger erzielt werden. Große Erfahrung und Routine besteht bei Betriebsfortführungen mit vielen hundert Arbeitnehmern und verschiedenen, oftmals ausländischen Standorten, bei welchen zudem komplexe Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Mit der Eigenverwaltung hat der Gesetzgeber dem insolventen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, sich unter der Aufsicht eines Sachwalters selbst zu sanieren. Regelmäßig zielt das Verfahren auf die Vorlage eines Insolvenzplans ab, in dem die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens in einer Art Gesamtvergleich neu geregelt werden.

Die Eigenverwaltung steht dem insolventen Unternehmen dann zur Verfügung, wenn sichergestellt ist, dass die Interessen der Gläubiger nicht gefährdet werden. Dabei stellen nicht nur das Gesetz und die Insolvenzgerichte hohe Anforderungen an die vorinsolvenzliche Geschäftsleitung. Auch hängt das Gelingen einer Eigenverwaltung ganz maßgeblich davon ab, dass das Verfahren für die Eigenverwaltung geeignet ist, und von Beginn an professionell durchgeführt und begleitet wird. Nicht selten scheitern Eigenverwaltungen an falschen Vorstellungen der Beteiligten. Die Geschäftsführung des insolventen Unternehmens wird ohne Unterstützung regelmäßig nicht in der Lage sein, die strengen insolvenzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und das Verfahren allein zum Erfolg zu führen.

Dabei ist nicht nur rechtliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Expertise gefragt. Falls notwendig, kann auch ein erfahrener Interimsmanager die Geschäftsführung unterstützen, um sicherzustellen, dass dem Unternehmen im laufenden Eigenverwaltungsverfahren auch die entsprechende Umsetzungskompetenz zur Verfügung steht.

Im Rahmen der Eigenverwaltung wird die Geschäftsführung des insolventen Schuldners durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter laufend überwacht.

Wir setzen uns als (vorläufiger) Sachwalter auch im Rahmen von Eigenverwaltungen mit großem Erfolg und Nachdruck dafür ein, dass Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben und Gläubiger bestmöglich befriedigt werden. Unsere Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Eine besondere Expertise hat die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ebenso im Bereich IP/Patentverwertungen, insbesondere bei der Verwertung von geistigem Eigentum in der Insolvenz.

In vielen Insolvenzverfahren spielen die Themen Patente, Technologien sowie Intellectual Property eine entscheidende Rolle. So sind beispielsweise in den Insolvenzverfahren KirchMedia oder Qimonda komplexe Rechtsfragen zu klären und internationale Rechtsstreitigkeiten zu führen, um diese Unternehmenswerte im Sinne der Insolvenzmasse zu sichern oder zu verwerten.

Auf dem für die erfolgreiche Durchführung von Sanierungen in der Insolvenz wichtigen Gebiet des Arbeitsrechts besitzen wir umfangreiche Kenntnisse und langjährige in der Praxis erworbene Erfahrungen. In Insolvenzverfahren, in denen gleichzeitig mehrere Betriebe an verschiedenen Standorten und damit auch mehrere Betriebsräte und zugleich Gesamt- oder Konzernbetriebsräte und Gewerkschaften beteiligt sind, können diese Fähigkeiten und Kompetenzen schon zu Beginn der vorläufigen Insolvenzverwaltung besonders nutzbringend eingesetzt werden, um damit Betriebe und Arbeitsplätze so weit wie irgend möglich zu erhalten.

Insbesondere die professionelle Zusammenarbeit mit der Belegschaft und deren Interessenvertretungen spielt bei der Sanierung von Unternehmen eine große Rolle.

Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Restrukturierungen werden durch unsere Anwälte die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen in den M & A Prozessen bearbeitet, die arbeitsrechtlichen Inhalte mit den potentiellen Investoren verhandelt und vertraglich gestaltet. Die arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Unternehmenstransaktionen werden von uns umgesetzt, überwacht und gesteuert.

Selbstverständlich ist, dass wir über umfassende Kenntnisse über alle individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen im Kontext der Unternehmensinsolvenz verfügen und diese Interessen des Insolvenzverwalters auch forensisch bundesweit durch alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich vertreten.

Für weitere Informationen: Jaffé Rechtsanwälte PartG mbB 

Umfangreiche Erfahrung besteht bei der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in der Bearbeitung von Insolvenzplanverfahren. So wurden bereits zahlreiche Insolvenzpläne verschiedenster Größen erstellt und erfolgreich umgesetzt. So dürfte es sich beim Insolvenzplan über das Vermögen der TaurusTV um eines der wirtschaftlich größten Insolvenzplanverfahren seit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Sanierungsmöglichkeit am 01.01.1999 gehandelt haben.

Zudem kommentiert Herr Dr. Michael Jaffé seit vielen Jahren die Vorschriften im Frankfurter Kommentar zum Insolvenzplanverfahren.

Unsere Anwälte sind auch als Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren tätig. Wenn ein Insolvenzverfahren für die Eigenverwaltung nicht geeignet ist, oder aus anderen Gründen eine Eigenverwaltung nicht in Betracht kommt, bietet auch das Regelinsolvenzverfahren den geeigneten Rahmen, den Geschäftsbetrieb nach Möglichkeit zu retten.

Unsere Stärken liegen dabei in der erfolgreichen Bearbeitung von anspruchsvollen Insolvenzverfahren, insbesondere Konzerninsolvenzverfahren, Kapitalanlageverfahren, und internationalen Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen. Hierzu verfügen wir über eine eigene leistungsstarke und über die Jahre aufgebaute Kanzleistruktur, mit der wir Verfahren jeder Größenordnung bearbeiten können.

Wir setzen uns mit großem Erfolg und Nachdruck dafür ein, dass Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben und Gläubiger bestmöglich befriedigt werden. Unsere Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Wir verfügen über eine ausgesprochen hohe Expertise bei der Bearbeitung von internationalen Insolvenzfällen.  Hierbei können wir auf ein langjährig eingespieltes nationales und internationales Netzwerk zurückgreifen, mit dem internationale Verfahren in unterschiedlichen Jurisdiktionen grenzüberschreitend bearbeitet werden können. Beispielhaft seien hier die internationalen Konzerne Wirecard und Qimonda genannt, in deren Rahmen eine weltweite Konzernstruktur unter Beachtung der jeweiligen lokalen Besonderheiten verwertet und abgewickelt wurde.

Hervorzuheben ist hier auch die Kommentierung des Internationalen Insolvenzrechts im Frankfurt Kommentar durch Herrn Dr. Michael Schuster. Dr. Michael Jaffé und Dr. Michael Schuster sind Member des International Insolvency Institutes, einer führenden internationalen Vereinigung von Insolvenzrechtlern, bei der die Mitgliedschaft nur auf Vorschlag verliehen wird.

Komplexe Konzerninsolvenzverfahren mit internationalen Verflechtungen stehen besonders im Fokus der Tätigkeit von JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter. Dr. Michael Jaffé wurde u.a. in den internationalen Konzerninsolvenzverfahren Wirecard, P&R, Petroplus, Qimonda und KirchMedia als Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenzverfahren Qimonda mit über 12.000 Arbeitnehmern und KirchMedia mit über 11.000 Arbeitnehmern zählen zu den größten Insolvenzverfahren in Deutschland. Mit der Insolvenz der Wirecard AG musste erstmals über das Vermögen eines DAX-Konzerns ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Die Petroplus Holdings AG als größter unabhängiger Raffineriebetreiber in Europa stellt mit einem Umsatzvolumen von über 20 Mrd. US-Dollar eines der größten europäischen Unternehmensinsolvenzverfahren eines verarbeitenden Unternehmens dar; alleine die deutschen Tochtergesellschaften, bei welchen Herr Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter bestellt wurde, erwirtschafteten zuletzt Umsätze von rund 4,3 Mrd. Euro und beschäftigen über 400 Mitarbeiter. 

Der Insolvenzantrag über das Vermögen der KirchMedia GmbH & Co. KG aA im April 2002 leitete die damals wirtschaftlich schwerwiegendste Insolvenz der deutschen Nachkriegsgeschichte ein. Es ist bis heute die größte Insolvenz im Mediensektor in Europa.

Im Falle einer Betriebseinstellung oder ungeordneten Liquidation von Unternehmensteilen drohte ein Kollaps der gesamten KirchGruppe sowie - damit verbunden - eine enorme Wertvernichtung. Darüber hinaus waren bei einigen Fernsehsendern als Folge „schwarze Bildschirme“ zu befürchten.

In dieser schwierigen Situation konnte Herr Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter die Betriebstätigkeit in diesem siebzehnstöckigen internationalen Konzern mit mehreren hundert Unternehmen vollumfänglich fortführen. In den Folgejahren gelang es, alle wesentlichen Vermögenswerte zu sichern und erfolgreich zu verwerten. Nahezu alle der mehr als 11.000 Arbeitsplätze konnten erhalten werden, wobei die  vormaligen Konzernunternehmen heute weiterhin erfolgreich tätig sind.

Die Insolvenzverwaltung dieses Medienimperiums verlangte tiefgehende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Lizenzhandel, kommerzielles Fernsehen, Programmproduktion und Filmtechnologie sowie in der europäischen Entertainment-, Film- und Fernsehindustrie. Darüber hinaus waren Fußballbundesliga- und WM-Rechte zu verwerten, mussten umfangreiche Verhandlungen und teilweise massive  Rechtsstreitigkeiten mit multinationalen Konzernen geführt werden.

Darüber hinaus wurden durch die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter seitdem zahlreiche Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit Unternehmen aus der Medienbranche erfolgreich durchgeführt.

Bei frühzeitiger Antragstellung bietet die Insolvenzordnung einhergehend mit unserer Erfahrung und Hilfe einen ausgezeichneten und verlässlichen gesetzlichen Rahmen, um Sanierungen zügig und geschützt von Einzelvollstreckungen durchzuführen. Dies gilt sowohl innerhalb einer Regelinsolvenz, im Insolvenzplanverfahren als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen sowie Schutzschirmverfahren.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bietet die Insolvenzordnung die Möglichkeit, unter der Sicherheit eines „Schutzschirms“ und in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Der Vorteil des Schutzschirmverfahrens besteht darin, dass das Verfahren in der Öffentlichkeit meist nicht als Insolvenzverfahren wahrgenommen wird. Ferner bestehen weitgehende Möglichkeiten, die Person des überwachenden Sachwalters selbst auszuwählen. Andererseits stellt das Gesetz erhöhte Anforderungen hinsichtlich frühzeitiger Antragstellung, Erfolgsaussichten der Sanierung und Dokumentationspflichten.

Das Schutzschirmverfahren bietet damit bereits bei frühzeitiger Antragstellung die Möglichkeiten der Insolvenzordnung zur Rettung des Unternehmens in Eigenverwaltung und im Wege eines Insolvenzplans. Es ist jedoch nicht für alle Fälle geeignet, sondern setzt ein rechtzeitiges und gut vorbereitetes Handeln voraus. Aufgrund des erhöhten Aufwands eignet sich das Verfahren insbesondere für mittlere und größere Unternehmen.

Anwälte unserer Kanzlei werden vielfach von Insolvenzgerichten mit Sonderinsolvenzverwaltungen betraut. Wir verstehen die Sonderinsolvenzverwaltung nicht als einen Unterfall der Insolvenzverwaltung, sondern als einen eigenständigen Bereich, in dem es notwendig ist, spezialisierte und entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte zu bestellen.

Uns zeichnet dabei aus, dass wir durch unsere langjährigen Erfahrungen im Rahmen der Insolvenzverwaltung ein ausgeprägtes Verständnis für die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragestellungen haben, insbesondere bei der Frage, welchen Pflichtenkreis den Insolvenzverwalter trifft. Unsere bundesweit bekannte Kompetenz und unsere Unabhängigkeit führen dazu, dass wir von den Gerichten und den Beteiligten, insbesondere auch den Vermögensschadenshaftpflichtversicherern, akzeptiert und geschätzt werden. Dies ermöglicht es uns, auch schwierige Fragestellungen oftmals ohne größere Auseinandersetzungen sachgerechten Lösungen zuzuführen.